Lichtgeschwindigkeit 563 BUBACK BUNDESANWALT ERMORDUNGSBREI
Lichtgeschwindigkeit 563 BUBACK BUNDESANWALT ERMORDUNGSBREI und Kommentar aus Sicht der IT-Soziologie zur Medienlage von dem Künstlergelehrten Dr. Dietmar Moews - live und ungeschnitten - muss auch immer die Werte der Primaten berücksichtigen: Offenheit, Transparenz, Freiheit, Piraterie und Rechtsstaatlichkeit, im asz Alphons Silbermann Zentrum am Donnerstag, 30. September 2010, Berliner Kurier, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. und 28. September 2010, Berliner Morgenpost vom 30. September 2010, BBC.co.uk, focus.de, CCC.de, bild.de, Piratenpartei Deutschland.de, heise.de, DLF. Piratenthema hier: BUBACK BUNDESANWALT ERMORDUNGSBREI . Im April 1977 wurde der amtierende Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner dienstlichen Begleiter in Karlsruhe getötet. Polizeiliche Ermittlungen und rechtsstaatliche Erkenntnisse erkannten auf Mord. Täternamen wurden schon unmittelbar nach der Tat einem Personenkreis der damals aus dem Untergrund international terroristisch aktiven RAF zugeordnet. Es war ein Bekennerschreiben der RAF veröffentlicht worden. Die unverzüglichen Ermittlungen, Spurensicherung, Beweismittelerhebung und Tatvorgangszeugen bestätigten das RAF-Bekenntnis. Wer geschossen hat, weiß man nicht. Inzwischen liegen der zuständigen Staatsanwaltschaft neue Erkenntnisse zum BUBACKTOD vor. Danach sind die später für den gemeinschaftlichen Mord verurteilten RAF-Terroristen als Todesschützen ausgeschlossen. Während in seinem Aufklärungsbuch „Der zweite Tod meines Vaters" der privatermittelnd aktive Michael Buback, München 2009, ganz erhebliche Tatsachverhalte und Fragen aufwirft, Ermittlungsfehler, Schlampereien und Vertuschungen darlegt, rufen nunmehr harte Rechtsstaatsverletzungen nach Klärung und Sanktionen gegen die Verantwortlichen. Die jetzt des gemeinschaftlichen Mordes angeklagte Terroristin Verena Becker beteiligt sich bis heute an der gemeinschaftlichen Vertuschung der Tat von 1977, in dem sie als Beklagte ihr Aussageverweigerungsrecht gebraucht. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. September 2010, Seite 2, schreibt Reinhard Müller: „Eine offene Wunde. Hat sie auf Buback geschossen, das Motorrad gefahren oder war sie gar nicht dabei? ... Von Donnerstag an muss sich verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen Beteiligung an der tat verantworten, mehr als 30 Jahre danach. Unklar ist vor allem, wer die tödlichen Schüsse auf Buback in Karlsruhe abgab. Gerüchte gab es stets, genannt wurden viele Namen. Doch Gewissheit gibt es nicht. Dabei ist der Mordfall Buback gut aufgeklärt. Täter wurden schon vor Jahren zur Rechenschaft gezogen. Aber nicht wenige Untaten der RAF sind immer noch ungesühnt. ..Herrhausen, Ernst Zimmermann, von Braunmühl, Detlev Rohwedder... „ Dietmar Moews meint: Die Behauptung des FAZ-Reinhard Müller bezeichnet die üble Rolle der Frankfurter Allgemeine wie auch von diversen anderen wichtigen Zeitungen und sonstigen Medien, dem rechtsstaatlichen Begehr nicht zu dienen. Der Klarsatz: Dabei ist der Mordfall Buback gut aufgeklärt", ist unzutreffend und irreführend. Es geht auch um „gemeinschaftliche Vertuschung" staatlicherseits. Was macht der damalige Bundesinnenminsiter Wolfgang Schäuble, BMI Otto Schily, der selbst RAF-Stammheim-Anwalt war, GBA Rebmann u. v. a. ?„Die erfolgte Neuaufnahme des Falles und die heute, am 30. September 2010, erfolgte Straf-Prozesseröffnung gegen die RAF-Terroristin Verena Becker am Oberlandesgericht Stuttgart, hat als eine minuziöse Abarbeitung des Vertuschungsbreis geführt zu werden. Prof. Dr. Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, tritt als Nebenkläger auf. Sowohl die Unabhängigkeit der Justiz wie die Verantwortungskompetenz für sämtliche Fehler und Unterlassungen innerhalb des föderalstaalichen Kompetenz- und Akteursgeflecht stehen auf dem Spiel. Sämliche heute für diese Entscheidungsebenen Verantwortlichen, Bundeskanzlerin, Bundesregierung, Justiz- und Innenministerien von Bund und Ländern, alle beteiligten Bundes- und Länder- und Misch-Behörden, Geheimdienste und Schwarze Kassen sowie alle nachträglich durchgeführten Aktivitäten der Bubackverbreiung, Vernichtung von Dokumenten und sonstigen Beweismitteln, Aussageverweigerungen und Sperrvermerke, ferner die Konkludenz des Gesamtbildes sind zu lüften und festzustellen. Wer war für all die festgestellten rechtsstaatswidrigen Akteure und Offizialhandlungen die verantwortlichen Stellen? Welche Übergriffe liegen vor? Was ist aus dem Bubackbrei rechtsstaats-organisatorisch zu lernen? Was schuldet „Rechtsstaat" „Gesellschaft"? Produktion, Idee, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews; Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin
Lichtgeschwindigkeit 563 BUBACK BUNDESANWALT ERMORDUNGSBREI und Kommentar aus Sicht der IT-Soziologie zur Medienlage von dem Künstlergelehrten Dr. Dietmar Moews - live und ungeschnitten - muss auch immer die Werte der Primaten berücksichtigen: Offenheit, Transparenz, Freiheit, Piraterie und Rechtsstaatlichkeit, im asz Alphons Silbermann Zentrum am Donnerstag, 30. September 2010, Berliner Kurier, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 30. und 28. September 2010, Berliner Morgenpost vom 30. September 2010, BBC.co.uk, focus.de, CCC.de, bild.de, Piratenpartei Deutschland.de, heise.de, DLF. Piratenthema hier: BUBACK BUNDESANWALT ERMORDUNGSBREI . Im April 1977 wurde der amtierende Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner dienstlichen Begleiter in Karlsruhe getötet. Polizeiliche Ermittlungen und rechtsstaatliche Erkenntnisse erkannten auf Mord. Täternamen wurden schon unmittelbar nach der Tat einem Personenkreis der damals aus dem Untergrund international terroristisch aktiven RAF zugeordnet. Es war ein Bekennerschreiben der RAF veröffentlicht worden. Die unverzüglichen Ermittlungen, Spurensicherung, Beweismittelerhebung und Tatvorgangszeugen bestätigten das RAF-Bekenntnis. Wer geschossen hat, weiß man nicht. Inzwischen liegen der zuständigen Staatsanwaltschaft neue Erkenntnisse zum BUBACKTOD vor. Danach sind die später für den gemeinschaftlichen Mord verurteilten RAF-Terroristen als Todesschützen ausgeschlossen. Während in seinem Aufklärungsbuch „Der zweite Tod meines Vaters" der privatermittelnd aktive Michael Buback, München 2009, ganz erhebliche Tatsachverhalte und Fragen aufwirft, Ermittlungsfehler, Schlampereien und Vertuschungen darlegt, rufen nunmehr harte Rechtsstaatsverletzungen nach Klärung und Sanktionen gegen die Verantwortlichen. Die jetzt des gemeinschaftlichen Mordes angeklagte Terroristin Verena Becker beteiligt sich bis heute an der gemeinschaftlichen Vertuschung der Tat von 1977, in dem sie als Beklagte ihr Aussageverweigerungsrecht gebraucht. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 28. September 2010, Seite 2, schreibt Reinhard Müller: „Eine offene Wunde. Hat sie auf Buback geschossen, das Motorrad gefahren oder war sie gar nicht dabei? ... Von Donnerstag an muss sich verena Becker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart wegen Beteiligung an der tat verantworten, mehr als 30 Jahre danach. Unklar ist vor allem, wer die tödlichen Schüsse auf Buback in Karlsruhe abgab. Gerüchte gab es stets, genannt wurden viele Namen. Doch Gewissheit gibt es nicht. Dabei ist der Mordfall Buback gut aufgeklärt. Täter wurden schon vor Jahren zur Rechenschaft gezogen. Aber nicht wenige Untaten der RAF sind immer noch ungesühnt. ..Herrhausen, Ernst Zimmermann, von Braunmühl, Detlev Rohwedder... „ Dietmar Moews meint: Die Behauptung des FAZ-Reinhard Müller bezeichnet die üble Rolle der Frankfurter Allgemeine wie auch von diversen anderen wichtigen Zeitungen und sonstigen Medien, dem rechtsstaatlichen Begehr nicht zu dienen. Der Klarsatz: Dabei ist der Mordfall Buback gut aufgeklärt", ist unzutreffend und irreführend. Es geht auch um „gemeinschaftliche Vertuschung" staatlicherseits. Was macht der damalige Bundesinnenminsiter Wolfgang Schäuble, BMI Otto Schily, der selbst RAF-Stammheim-Anwalt war, GBA Rebmann u. v. a. ?„Die erfolgte Neuaufnahme des Falles und die heute, am 30. September 2010, erfolgte Straf-Prozesseröffnung gegen die RAF-Terroristin Verena Becker am Oberlandesgericht Stuttgart, hat als eine minuziöse Abarbeitung des Vertuschungsbreis geführt zu werden. Prof. Dr. Michael Buback, der Sohn des Ermordeten, tritt als Nebenkläger auf. Sowohl die Unabhängigkeit der Justiz wie die Verantwortungskompetenz für sämtliche Fehler und Unterlassungen innerhalb des föderalstaalichen Kompetenz- und Akteursgeflecht stehen auf dem Spiel. Sämliche heute für diese Entscheidungsebenen Verantwortlichen, Bundeskanzlerin, Bundesregierung, Justiz- und Innenministerien von Bund und Ländern, alle beteiligten Bundes- und Länder- und Misch-Behörden, Geheimdienste und Schwarze Kassen sowie alle nachträglich durchgeführten Aktivitäten der Bubackverbreiung, Vernichtung von Dokumenten und sonstigen Beweismitteln, Aussageverweigerungen und Sperrvermerke, ferner die Konkludenz des Gesamtbildes sind zu lüften und festzustellen. Wer war für all die festgestellten rechtsstaatswidrigen Akteure und Offizialhandlungen die verantwortlichen Stellen? Welche Übergriffe liegen vor? Was ist aus dem Bubackbrei rechtsstaats-organisatorisch zu lernen? Was schuldet „Rechtsstaat" „Gesellschaft"? Produktion, Idee, Autor, Direktion, Dr. Dietmar Moews; Aufnahmetechnik und Admin, Piratencrew Berlin